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Was ist, wenn...

Ihr Kind krank ist?

Bitte benachrichtigen Sie die Schule am Tag der Erkrankung telefonisch von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr und nach Genesung schriftlich über das Fehlen Ihres Kindes!

Ihr Kind an einer übertragbaren, meldepflichtigen Krankheit leidet?

Bitte informieren Sie die Schule sofort! 
Die Teilnahme am Unterricht und an anderen schulischen Veranstaltungen ist erst wieder möglich, wenn der behandelnde Arzt einen entsprechenden Befund ausgestellt hat und dieser der Schule vorlegt wurde.

Ihr Kind Läuse hat?

Bitte informieren Sie die Schule sofort! 
Die Teilnahme am Unterricht und an anderen schulischen Veranstaltungen ist erst wieder möglich, wenn der behandelnde Arzt einen entsprechenden Befund ausgestellt hat und dieser der Schule vorlegt wurde.

Ihr Kind in der Schule einen Unfall erleidet?

Melden Sie einen anschließenden Arztbesuch bitte bei unserer Sekretärin damit eine vollständige Unfallanzeige aufgesetzt werden kann!

Sie Ihr Kind aus wichtigen Gründen aus dem Unterricht nehmen wollen?

Der Klassenleiter ist befugt, ein Kind nach vorherigem schriftlichen Antrag der Eltern bis zu drei Tagen im Schuljahr beim Vorliegen wichtiger Gründe vom Unterricht freizustellen. Weitergehende Beurlaubungen obliegen der Entscheidung der Schulleitung.

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